Neubauabnahme-Check

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Neubauabnahme-Check

Die Bau­ab­nahme ge­hört zu den wicht­igsten Rechts­akten beim Bauen. Sie hat weit­reich­ende Aus­wirk­ungen in Be­zug auf Haft­ung und Ge­währ­leist­ungs­fristen. Sind Ihnen die Aus­wirk­ungen nicht be­kannt?

Dann be­auf­tragen Sie uns mit dem Neu­bau­ab­nahme-­Check! Zur Wahrung Ihrer Inter­es­sen steht Ihnen ein TÜV-­zerti­fizierter Sach­ver­ständ­iger zur Seite, der ge­mein­sam mit Ihnen be­reits vor dem of­fiziel­len Ab­nahme­termin das Gebäude unter die Lupe nimmt und alle wicht­igen Baum­ängel notiert, die später in das Ab­nahme­proto­koll über­nom­men werden. Mit der Ab­nahme begin­nt die gesetz­liche Ge­währ­leist­ungs­frist. Fallen später noch Män­gel auf, muss der Bau­herr nach­weisen, dass diese auf eine un­ge­nüg­ende Leist­ung des Bau­unter­nehmers zu­rück­zu­führen sind. Kann er das nicht, muss die Bau­firma auch nicht nach­bessern. Nur VOR Ab­nahme liegt also die Be­weis­last beim Unter­nehmen!